Allgemeine Geschäftsbedingungen
Evonity BV
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Vereinbarungen und Lieferungen von Evonity BV (nachfolgend “Evonity” genannt) mit Sitz in Vlinderstraat 20, B-3550 Heusden-Zolder, Unternehmensnummer BE0790.766.071.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen (B2B). Evonity liefert nicht an Verbraucher.
1.3 Durch das Aufgeben einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
2. Angebote und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote von Evonity sind unverbindlich und 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben.
2.2 Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in dem Evonity die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung beginnt.
2.3 Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in Angeboten oder Bestätigungen binden Evonity nicht.
3. Preise
3.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Steuern sowie Transport- und Installationskosten, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Evonity behält sich das Recht vor, die Preise bei Änderungen der Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Wechselkurskosten nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden anzupassen.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Eine Lieferverzögerung berechtigt nicht zu Schadensersatz oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Evonity.
4.2 Die Lieferung erfolgt gemäß der vereinbarten Incoterm; mangels abweichender Vereinbarung gilt Lieferung “Ex Works” (EXW, Incoterms 2020).
4.3 Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der vereinbarten Incoterm auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Hauptsumme, der Kosten und der Zinsen Eigentum von Evonity.
5.2 Der Kunde darf die Waren weder veräußern, verpfänden noch als Sicherheit verwenden, solange sie nicht vollständig bezahlt sind.
6. Bezahlung
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum am Sitz von Evonity zahlbar.
6.2 Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu zahlen, sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 40 Euro.
Bei Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.
7. Reklamationen und Annahme
7.1 Sichtbare Mängel müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
7.2 Versteckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung und innerhalb der Garantiezeit schriftlich gemeldet werden.
7.3 Eine Beschwerde schiebt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht auf.
8. Garantie
8.1 Evonity gewährt auf ihre Ladeinfrastruktur eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferung, beschränkt auf Herstellungs- und Materialfehler.
8.2 Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Installation durch Dritte, mangelnder Wartung, Änderungen am Produkt oder einer Verwendung entgegen den technischen Spezifikationen.
8.3 Die Garantie beschränkt sich nach Wahl von Evonity auf die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Teils, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Entschädigung.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von Evonity ist auf den Wert der betreffenden Bestellung und in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der durch ihre Versicherung gedeckt ist.
9.2 Evonity haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Schäden aufgrund von Betriebsstillständen.
9.3 Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Evonity.
10. Höhere Gewalt
10.1 Evonity haftet nicht, wenn die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert wird, wie unter anderem Krieg, Pandemie, Streik, Feuer, Transportstörungen, Energiemangel oder Mängel seitens der Lieferanten.
10.2 Im Falle höherer Gewalt ist Evonity berechtigt, den Vertrag ohne Schadenersatzpflicht auszusetzen oder zu kündigen.
11. Geistiges Eigentum
11.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Entwürfen, Dokumentationen und Software von Evonity bleiben das ausschließliche Eigentum von Evonity.
11.2 Der Kunde erhält lediglich ein nicht-exklusives Nutzungsrecht, soweit dies für die normale Nutzung der gelieferten Waren erforderlich ist.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
12.1 Evonity verarbeitet personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzerklärung, die auf der Website verfügbar ist, sowie in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
13. Beendigung
13.1 Bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Kunden kann Evonity den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige gerichtliche Intervention nach einer schriftlichen Mahnung, die ohne Erfolg geblieben ist, auflösen.
13.2 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30% des Bestellwerts zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Evonity, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Verträge ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.
14.2 Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Hasselt, zuständig.
15. Kontakt
Evonity BV
Vlinderstraat 20, B-3550 Heusden-Zolder, Belgien
Unternehmensnummer: BE0790.766.071